Produktbeschreibung
- erfüllt die Anforderungen der zusätzlichen Dolomitstaubprüfung
- gesundheitsschädliche und Krebserzeugende Stäube
- Rauch
- Aerosole auf Wasser- und Ölbasis
- 30 facher Grenzwert
Produktbilder können abweichen
Verpackungseinheit = 8 Stück
Informationen zu Partikelfiltern
Schutzstufen
Schutzstufe | Farbe | Art der Luftbelastung | Beispiele | Vielfaches des | |||
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P1 |
| Ungiftige Stäube und Aerosole auf Wasser- und Ölbasis1 | Umgang mit Grobstäuben | 4 [Halbmaske] | |||
P2 |
| Gesundheitsschädliche Stäube, Rauch und Aerosole auf Wasser- und Ölbasis2 | Umgang mit Weichholz, Glasfasern, Metall und Kunststoffbearbeitung [außer PVC] + Umgang mit Ölnebel | 10 [Halbmaske] | |||
P3 |
| Gesundheitsschädliche und krebserzeugende Stäube, Rauch und Aerosole auf Wasser- und Ölbasis3 | Umgang mit Schwermetallen, Hartholz, radioaktiven und biochemischen Stoffen sowie Ölnebel; Schweißarbeiten von | 30 [Halbmaske] |
R: Re-usable [wiederverwendbar] – kann länger als eine Schicht verwendet werden.
D: Diese Filter erfüllen die Anforderungen der zusätzlichen Dolomitstaubprüfung. Das bedeutet, weniger Atemwiderstand bei längerer Nutzungszeit.
1 Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe, sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 + Enzyme.
2 Nicht gegen krebserzeugende Stoffe, radioaktive Partikel sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 und Enzyme.
3 Gegen radioaktive Partikel, sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 und Enzyme.
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