Produktbeschreibung
- FFP3 NR D
- mit Klimaventil
- bewährte Form
- Rundumbebänderung
- Vielfaches des Grenzwertes: 30
Anwendung:
Entsprechend der DGUV Regel 112-190 dürfen FFP3-Masken bei Schadstoffkonzentrationen bis zum 30-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) eingesetzt werden.
Sie schützen gegen gesundheitsschädliche und krebserzeugende Partikel auf Wasser- und Ölbasis sowie gegen radioaktive Partikel, luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2+3 und Enzyme.
Die Gesamtleckage (Undichtigkeit) beträgt maximal 2%, mindestens 99% der Schadstoffe werden aus der Luft gefiltert.
Typische Anwendungen für eine FFP3-Maske sind beispielsweise der Umgang mit Schwermetallen, Hartholz, Bremsstaub, radioaktiven Stoffen, Krankheitserregern wie Viren, Bakterien und Pilzsporen sowie Edelstahlschweißen.
Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt zur Behandlung und Pflege von Patientinnen und Patienten mit einer Infektion durch das Coronavirus SARS-CoV-2 FFP2-Masken sowie FFP3-Masken.
Verpackunsgeinheit = 20 Stück je Packung
ab 240 Stück = Großpackung
Informationen zu FFP-Masken
Schutzstufen
Schutzstufe |
Farbe |
Art der Luftbelastung |
Beispiele |
Vielfaches des Grenzwertes |
||
---|---|---|---|---|---|---|
FFP1 |
|
Ungiftige Stäube und Aerosole auf Wasser- und Ölbasis1 |
Umgang mit Grobstäuben |
4 |
||
FFP2 |
|
Gesundheitsschädliche Stäube, Rauch und Aerosole auf Wasser- und Ölbasis2 |
Umgang mit Weichholz, Glasfasern, Metall und Kunststoffbearbeitung [außer PVC] + Umgang mit Ölnebel |
10 |
||
FFP3 |
|
Gesundheitsschädliche und krebserzeugende Stäube, Rauch und Aerosole auf Wasser- und Ölbasis3 |
Umgang mit Schwermetallen, Hartholz, radioaktiven und biochemischen Stoffen sowie Ölnebel; Schweißarbeiten von Edelstahl |
30 |
R [reusable]: Wiederverwendbar, kann länger als eine Schicht getragen werden.
NR [non reusable ]: Einmaliger Gebrauch. Komfortabel und formstabil während der gesamten Schicht.
D: Diese Masken erfüllen die Anforderungen der zusätzlichen Dolomitstaubprüfung. Das bedeutet weniger Atemwiderstand bei längerer Nutzungszeit.
1 Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe, sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 + Enzyme.
2 Nicht gegen krebserzeugende Stoffe, radioaktive Partikel sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 und Enzyme.
3 Gegen radioaktive Partikel, sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 und Enzyme.
Downloads
TDS_FFP_Classics_DE_110303.pdf (0.42 MB)